Photovoltaik-Anbieter „Sonnenkaufhaus Ruhrgebiet GmbH“ in vorläufiger Insolvenz
Das Amtsgericht Essen (Az. 160 IN 179/25) hat am 17.10.2025 um 13:20 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über die Sonnenkaufhaus Ruhrgebiet GmbH (HRB 36271) angeordnet.
2025-10-27 00:00:00 2025-10-27 00:00:00 admin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen, bestellt.
Ab sofort gilt: Zahlungen an die Gesellschaft dürfen nicht mehr an die bisherigen Konten erfolgen, sondern nur noch so, wie es der vorläufige Insolvenzverwalter ausdrücklich vorgibt. Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Firma sind vorerst gestoppt.
Worum geht’s?
Die Firma, ein Fachgeschäft für Beratung und Vertrieb von Photovoltaik, steht finanziell unter Schutzaufsicht des Gerichts. Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert das vorhandene Vermögen und entscheidet, welche Geschäfte noch gemacht werden dürfen. Für Kunden heißt das: Kein Geld ohne klare Anweisung des Verwalters, offene Aufträge werden geprüft, und geleistete Anzahlungen sind zunächst Forderungen gegen die Firma (werden später zur Insolvenztabelle angemeldet, falls das Verfahren eröffnet wird).
Wer ist betroffen?
- Kunden mit offenen Bestellungen, laufenden Montagen oder Gewährleistungsfällen.
- Kunden mit bereits gezahlten Anzahlungen oder Finanzierungen.
- Lieferanten und Dienstleister, die der Gesellschaft noch Geld oder Leistung schulden (auch diese dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur wie vom Verwalter vorgegeben).
Wichtige Daten aus dem Beschluss (Auszug):
- Unternehmen: Sonnenkaufhaus Ruhrgebiet GmbH, Fulerumer Str. 221, 45149 Essen
- Geschäftsführer: Jens Oliver Schaefers, Hansegracht 15, 47051 Duisburg
- Vorläufiger Insolvenzverwalter: RA Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1–3, 45128 Essen
- Gericht/Aktenzeichen: AG Essen, 160 IN 179/25 (Beschluss vom 17.10.2025)
Was Kunden jetzt konkret tun sollten (nur die wichtigsten Punkte)
- Sofort Zahlungsstopp: Keine weiteren Überweisungen an alte Firmenkonten. Zahlen nur nach schriftlicher Bestätigung des vorläufigen Insolvenzverwalters (mit korrekten Kontodaten).
- Alles sammeln: Vertrag, Angebote, Auftragsbestätigung, Zahlungsbelege, Schriftverkehr, Fotos/Protokolle – geordnet bereithalten.
- Status abfragen: Den Fall schriftlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter melden (Name, Anschrift, Vertrags-/Rechnungsnummer, Forderungshöhe, kurzer Sachstand) und um Rückmeldung bitten.
- Anzahlungen prüfen: Bei Kartenzahlung/Lastschrift: zeitnah Chargeback-/Rückbuchungsfristen der Bank/Kreditkartenstelle klären.
- Finanzierung informieren: Bei PV-Kredit/Teilfinanzierung den Finanzierer sofort über die vorläufige Insolvenz informieren; Auszahlung stoppen/aussetzen lassen.
- Offene Leistungen absichern: Für geplante Lieferung/Montage realistische Frist setzen und schriftlich um Bestätigung bitten; ohne klare Zusage keine weiteren Zahlungen.
- Gewährleistung/Service: Defekte dokumentieren (Fotos, Protokoll). Prüfen, ob Hersteller-Garantien für Module/Wechselrichter direkt nutzbar sind.
- Auf dem Laufenden bleiben: Sobald (falls) das Verfahren eröffnet wird, Forderung fristgerecht anmelden (Infos folgen über den Verwalter/das Gericht).
Hinweis:
Dies ist eine allgemeine Orientierung für Verbraucher im Baubereich/Photovoltaik. Bei hohen Beträgen oder dringenden Fristen empfiehlt sich rechtlicher Rat.
Erfahrungen
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