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Da wir auch negative Firmenbewertungen veröffentlichen, bitten wir Dich um so mehr, Dich an unsere Bewertungskriterien zu halten.

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Darf ich ein Unternehmen auch öffentlich negativ bewerten?

In Deutschland darfst du ein Unternehmen öffentlich negativ bewerten, allerdings musst du dabei einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Zunächst ist es wichtig, dass deine Bewertung auf wahren Tatsachen beruht. Falsche Behauptungen können als Verleumdung oder üble Nachrede rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deine Meinung kannst du frei äußern, solange sie als persönliche Einschätzung erkennbar bleibt und nicht mit unwahren Tatsachen vermischt wird.

Bewertungen sind wichtig!
Sie können Dich oder einen anderen vor einer Baukatastrophe oder dem finanziellen Ruin schützen.

Achte darauf, dass deine Bewertung nicht beleidigend ist oder in reine Schmähkritik abgleitet, da solche Äußerungen strafbar sein können. Der Datenschutz spielt ebenfalls eine Rolle: Persönliche Daten von Mitarbeitern oder anderen Personen dürfen ohne deren Einwilligung nicht veröffentlicht werden. Wenn du Fotos oder Texte veröffentlichst, solltest du darauf achten, keine Urheberrechte zu verletzen.

Außerdem ist es wichtig, dass deine Bewertung nicht das Ziel hat, den Wettbewerb unlauter zu beeinflussen. Unwahre Behauptungen, die einem Konkurrenten schaden sollen, sind beispielsweise nicht erlaubt. Es ist ratsam, bei deiner Bewertung sachlich zu bleiben und dich auf nachprüfbare Fakten zu stützen. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass du keine gesetzlichen Grenzen überschreitest.