Vorläufige Insolvenz bei der SOLARBAKERY GmbH – was jetzt gilt

Das Amtsgericht Stuttgart hat für die SOLARBAKERY GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet.

Aktenzeichen: 15 IN 1334/25

Beschlussdatum
Schuldnerin
SOLARBAKERY GmbH, Quellenstr. 7a, 70376 Stuttgart (HRB 785366, AG Stuttgart)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Tel. 0711 238890, Fax 0711 23889200

Kurz & knapp

Das Amtsgericht Stuttgart hat für die SOLARBAKERY GmbH ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Ziel ist, das Unternehmensvermögen zu sichern, bis über die eigentliche Verfahrenseröffnung entschieden wird. Ab sofort darf die Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

Was bedeutet „vorläufige Insolvenz“?

Die vorläufige Insolvenz ist eine Sicherungsphase. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Er prüft, ob genügend Masse (Vermögen) vorhanden ist, um das Verfahren zu finanzieren, und überwacht die Gesellschaft. Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

Die wichtigsten Anordnungen des Gerichts

  • Zwangsvollstreckungen gestoppt: Neue Vollstreckungen gegen die SOLARBAKERY GmbH sind untersagt; laufende werden vorerst eingestellt (Ausnahme: unbewegliche Sachen).
  • Verfügungsbeschränkung: Die SOLARBAKERY GmbH darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters über Konten, Forderungen und sonstiges Vermögen verfügen.
  • Konten & Forderungen: Der vorläufige Verwalter darf Bankguthaben einziehen, Zahlungen entgegennehmen und Sonderkonten für die Insolvenzmasse führen.
  • Zahlungsweg für Drittschuldner: Wer der SOLARBAKERY GmbH Geld schuldet, darf nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Einsichts- und Zutrittsrechte: Der Verwalter darf Geschäftsräume betreten und Bücher/Unterlagen einsehen, um die Vermögenslage aufzuklären.

Rechtsgrundlagen: §§ 21–23 Insolvenzordnung (InsO).

Was sollten Beteiligte jetzt beachten?

Kundinnen & Kunden

  • Bestehende Bestellungen/Lieferungen können betroffen sein. Verbindliche Auskunft gibt die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters.
  • Zahlungen nur leisten, wenn klar ist, an wen (im Zweifel an den vorläufigen Verwalter).

Lieferanten & Dienstleister

  • Rechnungen nicht mehr an die SOLARBAKERY GmbH zahlen lassen.
  • Offene Forderungen beim vorläufigen Verwalter anzeigen bzw. Zahlungsweg abstimmen.
  • Neue Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausdrückliche Freigabe des vorläufigen Verwalters.

Mitarbeitende

  • Löhne sind in der vorläufigen Phase häufig über Insolvenzgeld (Agentur für Arbeit) abgesichert. Details bitte mit dem vorläufigen Verwalter klären.

Wichtig: Eine Forderungsanmeldung beim Gericht erfolgt erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und öffentlicher Aufforderung. Bis dahin dient die Kommunikation mit dem vorläufigen Verwalter der Klärung und Sicherung der Lage.

Wie geht es weiter?

Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft jetzt:

  1. Reicht das Vermögen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?
  2. Wie ist die Liquidität und kann ein (vorläufiger) Fortbetrieb gesichert werden?
  3. Welche Sanierungs- oder Verwertungsoptionen bestehen?

Auf Basis dieser Prüfung entscheidet das Gericht anschließend über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bis dahin gelten die Sicherungsmaßnahmen fort.

Ansprechpartner

Vorläufiger Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Tel. 0711 238890 · Fax 0711 23889200
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70376 Stuttgart
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admin

Autor : Baukatastrophen.de
Kategorie: Handwerker

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