MySolartec GmbH & Co. KG ist vorläufig insolvent – was Kunden jetzt wissen müssen
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 08.10.2025 um 13:34 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MySolartec GmbH & Co. KG (HRA 17215) angeordnet (Az. 43 IN 931/25).
2025-10-20 00:00:00 2025-10-20 00:00:00 admin
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Firma nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Zahlungen an MySolartec sind untersagt; der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen. Für Kunden heißt das: Laufende Aufträge können vorerst ruhen, über die Fortführung oder Beendigung entscheidet der Verwalter. Anzahlungen und Gewährleistungsansprüche gegen MySolartec werden voraussichtlich zu Insolvenzforderungen, die später zur Tabelle angemeldet werden. Herstellergarantien der Komponenten bleiben davon grundsätzlich unberührt und können direkt beim Hersteller geltend gemacht werden.
Das jetzt Wichtigste in Kürze:
- Zahlungsstopp: Keine weiteren Überweisungen an MySolartec; neue Lastschriften sofort zurückgeben.
- Unterlagen sichern: Vertrag, Nachträge, Zahlungen, Schriftwechsel, Fotos vom Bauzustand sammeln.
- Bauzustand dokumentieren: Aktuellen Stand der Anlage umfassend fotografieren/filmen.
- Verwalter kontaktieren: Fall kurz schriftlich melden (Vertragsnummer, Zahlungen, Status) – nur noch mit dem Verwalter abstimmen.
- Bank/Finanzierer informieren: Auszahlungen aus Finanzierungen stoppen lassen, bis Klarheit besteht.
- Netzbetreiber/Versicherung informieren: Möglichkeiten zur (Teil-)Inbetriebnahme klären, Versicherung über Stillstand informieren.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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