Insolvenzverfahren SN Solar GmbH: Amtsgericht Mönchengladbach setzt vorläufigen Insolvenzverwalter ein
Am 26. Juni 2025 hat das Amtsgericht Mönchengladbach ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der SN Solar GmbH eröffnet. Das Unternehmen mit Sitz in Grevenbroich war im Handelsregister unter HRB 20590 eingetragen.
2025-06-27 00:00:00 2025-06-27 00:00:00 admin
Was bedeutet das für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger?
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Guido Utsch aus Mönchengladbach bestellt. Er ist nun dafür zuständig, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und das Vermögen zu sichern.
Ab sofort gelten folgende Regelungen:
- Zahlungen an die SN Solar GmbH dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen. Geschäftspartner und Schuldner müssen ihre Zahlungen direkt an ihn leisten.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen.
- Zwangsvollstreckungen und Pfändungen gegen die SN Solar GmbH sind vorerst untersagt – mit Ausnahme von Maßnahmen im Zusammenhang mit Immobilien oder zur Abgabe einer Vermögensauskunft.
Ziel des Verfahrens
Das vorläufige Insolvenzverfahren soll Zeit schaffen, um zu prüfen, ob das Unternehmen fortgeführt, saniert oder geordnet abgewickelt wird. In dieser Phase wird der Geschäftsbetrieb häufig stabilisiert, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.
Hinweis: Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information. Für rechtliche Einschätzungen oder Forderungsanmeldungen sollten sich Betroffene direkt an den eingesetzten Insolvenzverwalter wenden.
Erfahrungen
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