Insolvenz von Solar Biokraftwerke SBK GmbH & Co. KG: Was Kunden wissen müssen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar Biokraftwerke SBK GmbH & Co. KG eröffnet.

Die Firma, die im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist und ihren Sitz in Saarbrücken hat, konnte ihre Schulden nicht mehr begleichen und ist zahlungsunfähig. Die Geschäftsführung liegt bei Uwe Pollierer.

Wichtige Informationen für Kunden:

1. Was ist passiert? Am 9. Januar 2024 wurde das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet, da die Firma nicht mehr genug Geld hat, um ihre Schulden zu bezahlen. Der Antrag wurde bereits am 9. Oktober 2023 von einem Gläubiger eingereicht.

2. Wer ist der Insolvenzverwalter? Rechtsanwalt Patrick Steinhausen aus Saarbrücken wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Er wird sich nun um die Abwicklung der Insolvenz kümmern.

3. Was bedeutet das für Kunden?

  • Laufende Projekte: Es ist unklar, ob und wie laufende Projekte fortgesetzt werden. Kunden sollten sich direkt an den Insolvenzverwalter wenden, um den aktuellen Stand zu erfahren.
  • Zahlungen: Kunden sollten keine Zahlungen mehr direkt an die Solar Biokraftwerke SBK GmbH & Co. KG leisten, sondern diese nur noch an den Insolvenzverwalter überweisen.
  • Rechte und Forderungen: Kunden, die noch Forderungen an das Unternehmen haben, müssen diese bis zum 12. März 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden.

4. Weitere Schritte: Am 2. April 2024 findet der Stichtag für die Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Gläubiger, also auch Kunden mit Ansprüchen, schriftliche Stellungnahmen einreichen.

Was sollten Kunden jetzt tun?

  • Kontakt aufnehmen: Kunden sollten sich so schnell wie möglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um zu klären, wie ihre Projekte und Forderungen weiter behandelt werden.
  • Anforderungen anmelden: Wer noch Geld von der Firma bekommt oder andere Forderungen hat, muss diese rechtzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden.
  • Keine Zahlungen mehr an die Firma: Alle Zahlungen sollten nur noch an den Insolvenzverwalter gehen, nicht mehr direkt an die Firma.

Diese Insolvenz bedeutet eine unsichere Zeit für alle Beteiligten. Kunden sollten wachsam bleiben und aktiv Informationen einholen, um ihre Interessen zu wahren. Weitere Informationen und Updates zum Verfahren werden auf der Webseite des Amtsgerichts Saarbrücken veröffentlicht.

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Erfahrungen


Kettel Helmut
Das schlimme bei der Insolvenz ist, daß von den von mir angeschriebenen Fachfirmen und auch die der BSK nachfolgende Solar Power AG,nicht bereit sind die noch ausstehenden Restarbeiten auszuführen.
Geschrieben von Kettel Helmut Am 10.07.2024 11:38:05

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Autor : Baukatastrophen.de
Kategorie: Handwerker

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