Die energiehaus blechinger GmbH“ meldet Insolvenz an
Die energiehaus blechinger GmbH aus Wolfsburg, ein Handwerksbetrieb mit Sitz in der Daimlerstraße 19, befindet sich seit dem 21. November 2024 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren.
2024-11-29 00:00:00 2024-11-29 00:00:00 admin
Handwerksbetrieb „energiehaus blechinger GmbH“ meldet Insolvenz an – Was Kunden jetzt wissen sollten
Die energiehaus blechinger GmbH aus Wolfsburg, ein Handwerksbetrieb mit Sitz in der Daimlerstraße 19, befindet sich seit dem 21. November 2024 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Wolfsburg hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt aus Hannover. Seitdem kann das Unternehmen keine finanziellen Entscheidungen mehr ohne die Zustimmung des Verwalters treffen.
Was bedeutet das für die Kunden?
Die Insolvenz eines Handwerksbetriebs hat oft direkte Auswirkungen auf laufende und geplante Projekte:
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Laufende Aufträge:
Es könnte passieren, dass begonnene Arbeiten nicht fertiggestellt werden. Kunden, die bereits eine Anzahlung geleistet haben, laufen Gefahr, ihr Geld zu verlieren, falls die Arbeiten nicht beendet werden können. -
Geplante Projekte:
Wer bereits einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten, ohne sich abzusichern. Die rechtliche Lage bei einer Insolvenz ist kompliziert, und das Geld könnte unwiederbringlich verloren sein. -
Garantieansprüche:
Garantieleistungen für bereits erledigte Arbeiten könnten entfallen. Wenn das Unternehmen aufgelöst wird, sind Reklamationen schwer durchsetzbar.
Was können Betroffene tun?
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Informieren:
Kunden sollten sich zunächst direkt beim vorläufigen Insolvenzverwalter erkundigen. Er ist unter der Telefonnummer 0511/1233167-0 oder per E-Mail (hannover@bbl-law.de) erreichbar. -
Ansprüche anmelden:
Gläubiger – dazu gehören auch Kunden mit offenen Forderungen – können ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Das sollte zügig erfolgen, um mögliche Entschädigungen zu erhalten. -
Rechtsberatung:
Es ist sinnvoll, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale zu kontaktieren, um die eigenen Rechte zu prüfen und weitere Schritte zu planen.
Was passiert als Nächstes?
Das Insolvenzverfahren klärt, ob das Unternehmen weitergeführt oder abgewickelt wird. Ziel ist es, die Gläubiger, also alle Personen oder Unternehmen, die Forderungen haben, möglichst gerecht zu entschädigen.
Kunden, die unsicher sind, wie sie vorgehen sollen, sollten nicht zögern, sich Unterstützung zu holen. Bei einer Insolvenz ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.
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