Impressum DEUTSCHER-FENSTERSHOP.DE
Showroom & Lager
DEUTSCHER-FENSTERSHOP.DEWerkstr. 18 77815
Bühl-Vimbuch
Anschrift Verwaltung
ItsLine Deutscher Fenstershop GmbHStadelhoferstrasse 14
76530 Baden-Baden
Kontaktdaten
E-Mail: info@deutscher-fenstershop.deTelefon: 07221 / 3022-333
Telefax: 07221 / 3022-301
Sie erreichen uns telefonisch Montag - Freitag von 8:30 - 17:00 Uhr
Geschäftsführung: Monika Adam-Goretzki, Natascha Krzemien
HRB: 729562
USt-IdNr.: DE815742984
St.-Nr.: 36053/58104
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG für Verbraucher
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Hinweise zu den Darstellungen unserer Produktabbildungen
Das von Ihnen ausgewählte oder individuell konfigurierte Produkt basiert auf den Eigenschaften und Abmessungen unserer Produktangaben. Die Visualisierungen auf unserer Webseite bieten lediglich allgemeine Informationen in einer beispielhaften Darstellung und garantieren nicht die exakte Übereinstimmung in jedem Detail. Die schematischen Darstellungen von Fenstern und Türen während des Bestellprozesses sowie in der Auftragsbestätigung sind nicht exakt maßstabsgerecht. Sie veranschaulichen lediglich die Öffnungsweise und -richtung und repräsentieren nicht notwendigerweise die genaue Position von zugehörigen Griffen.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH1 Geltungsbereich
Für alle – auch zukünftigen – Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem gemäß Ziff. 2.1.
definierten Besteller und der ItsLine Deutscher Fenstershop GmbH (im Folgenden: „Lieferantin“) gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung. Vorstehend Satz 1 gilt nicht, wenn die Lieferantin und der Besteller (im Folgenden:
„Vertragsparteien“) eine vorherige in Textform festgehaltene Individualvereinbarung abgeschlossen
haben, die beide Vertragsparteien durch ihre jeweilige Unterschrift gegengekennzeichnet haben. Besteller
können im Rahmen des Vertragsabschlusses Hinweise auf abweichende oder in diesen AGB nicht
enthaltene Bedingungen mitteilen (im Folgenden: „abweichende Hinweise“). Die abweichenden Hinweise
werden nicht anerkannt, es sei denn die Lieferantin hat in Textform ihrer Geltung ausdrücklich nach Zugang
der Bestellung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2 Wichtige Definitionen
2.1 Besteller
Besteller im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die über den Onlineshop der Lieferantin
Vertragsware bestellt.
2.2 Verbraucher
Der Besteller ist Verbraucher soweit dieser ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder
seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.3 Unternehmer
Der Besteller ist Unternehmer, soweit der Besteller eine juristische Person, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder eine natürliche Person ist, die bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.4 Zur Verfügung stehende Ware
Die dem Besteller zur Verfügung stehende Ware ergibt sich aus dem Onlineshop der Lieferantin, der unter
https://deutscher-fenstershop.de/ abrufbar ist. Dazu gehören insbesondere aber nicht ausschließlich Fenster,
Haustüren, Terassentüren, Sonnenschutz und Garagentore.
2.5 Vertragsware
Bei der Vertragsware handelt es sich entweder um zu konfigurierende oder nicht zu konfigurierende Ware.
Zu konfigurierende Vertragsware kann vom Besteller individuell nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu
einer Vertragsware zusammengestellt werden. Nicht zu konfigurierende Vertragsware umfasst Zubehör und
von dem Besteller im Rahmen eines Widerrufs oder Rücktritts zurückgegebene, individuell
zusammengestellte, im Lager der Lieferantin befindliche zu konfigurierende Vertragsware. Zu
konfigurierende und nicht zu konfigurierende Vertragsware zusammen im Folgenden: „Vertragsware“.
3 Zustandekommen des Vertrages
3.1 Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes
Die im Onlineshop der Lieferantin enthaltenen Produktangaben stellen keine verbindlichen Angebote seitens
der Lieferantin dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes durch den Besteller.
3.2 Kaufangebot und Anfrage des Bestellers
3.2.1 Der Besteller kann das Kaufangebot in Textform oder über die Webseite der Lieferantin gegenüber der
Lieferantin abgeben (Ziff. 3.2.2 und 3.2.3) oder eine unverbindliche Anfrage telefonisch oder in
Textform an die Lieferantin stellen (Ziff. 3.4).
3.2.2 Im Falle eines Kaufangebotes mittels der Webseite der Lieferantin https://deutscher-fenstershop.de
ist die ausgewählte Vertragsware sowie die Menge der Vertragsware der Lieferantin in deutlicher Form
mitzuteilen. Die Mitteilung der ausgewählten Vertragsware sowie der Menge der Vertragsware
durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ stellt ein rechtlich verbindliches
Kaufangebot dar. Die Lieferantin bestätigt dem Besteller den Eingang der Bestellung durch den Versand
einer E-Mail an die vom Besteller auf dem Bestellformular angegebene Email-Adresse, sog.
Bestellbestätigung. Dies ist noch keine rechtsverbindliche Annahme des Kaufangebots. In der
Bestellbestätigung wird die Vertragsware, der Kaufpreis sowie Verpackungs- und Transportkosten
aufgeführt.
Auf der Webseite der Lieferantin hat der Besteller die Möglichkeit entweder im Hinblick auf zu
konfigurierende Vertragsware oder nicht zu konfigurierende Vertragsware ein Kaufangebot
abzugeben. Hierzu legt er die in dem Onlineshop der Lieferantin auf Basis seiner konkreten
Vorstellungen und einzuhaltenden Produktmaße individuell zusammengestellte zu konfigurierende
Vertragsware oder nicht zu konfigurierende Vertragsware mittels Nutzung des Buttons „in den
Warenkorb“ in den virtuellen Warenkorb des Onlineshops und durchläuft den elektronischen
Bestellprozess, wobei er unter anderem seine persönliche Daten in Form eines Namens sowie eine
Lieferanschrift (im Folgenden: „Daten“) angibt. Nach Auswahl der von dem Besteller gewünschten
Vertragsware kann der Besteller den in der Navigationsleiste sichtbaren „Warenkorb“ aufrufen, um
vor einer verbindlichen Abgabe eines Kaufangebotes Änderungen an der Bestellung durchzuführen.
Jegliche Vertragsware, die der Besteller in den Warenkorb gelegt hat, kann der Besteller vor Abgabe
eines verbindlichen Kaufangebotes löschen oder ändern.
In Fällen, in denen sich sein Kaufangebot auf zu konfigurierende Vertragsware bezieht, wird der
Besteller zuvor durch ein von der Lieferantin bereitgestelltes Tool geführt, mit Hilfe dessen der
Besteller seine zu konfigurierende Vertragsware wunschgemäß - sofern dies technisch möglich
und/oder umsetzbar ist - zusammenstellen kann.
Vor dem Absenden des Kaufangebotes kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das
Kaufangebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken des
Buttons „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch diese AGB in seinem Kaufangebot
aufnimmt. Durch das Klicken auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ auf der letzten Seite des
Bestellvorgangs gibt der Besteller ein verbindliches Kaufangebot an die Lieferantin ab.
3.2.3 Bei einem in Textform (z.B. per E-Mail) abgegebenen Kaufangebot ist die Auswahl sowie die Menge der
Vertragsware der Lieferantin mitzuteilen. Diese Mitteilung stellt ein rechtlich verbindliches
Kaufangebot dar.
3.3 Annahme
3.3.1 Nach Eingang des verbindlichen Kaufangebotes gemäß vorstehend den Ziff. 3.2.2 oder 3.2.3 prüft die
Lieferantin das Angebot. Insbesondere wenn der Besteller der Lieferantin ein eigenes Kaufangebot
gemacht hat (Abbildungen bzw. Zeichnungen, Maßangaben und Daten etc.), prüft die Lieferantin, ob
die Vertragsware entsprechend der Angaben des Bestellers gefertigt werden kann.
3.3.2 Nach der Prüfung nimmt die Lieferantin das Angebot entweder an oder, soweit noch Klarstellungen
oder Änderungen (z.B. Preisänderung, Ersatz- bzw. Alternativlösung) erfolgen müssen, erfolgt ein
neues, angepasstes Angebot der Lieferantin nach Maßgabe von Ziff. 3.4.
3.3.3 Soweit aufgrund von Größe und Gewicht der Vertragsware oder Lieferort ein Speditionstransport
erforderlich ist, teilt die Lieferantin dem Besteller die voraussichtlichen Kosten individuell per E-Mail
mit. Der Besteller schuldet in jedem Fall die tatsächlichen Frachtkosten.
3.4 Angebote der Lieferantin
Soweit die Lieferantin das abgegebene Kaufangebot nicht ohne Änderungen annehmen kann oder der Besteller
lediglich eine Anfrage an die Lieferantin per Telefon oder in Textform gestellt hat, insbesondere im Falle von zu
konfigurierender Vertragsware, erstellt die Lieferantin – ggfs. nach zusätzlicher Rücksprache mit dem Besteller
– ein individuelles Angebot über die Vertragsware und übersendet dies dem Besteller in Textform an die von
ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse. Telefonische Auskünfte sind kein Angebot und bedürfen der Bestätigung in
Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Besteller in Textform zustande.
3.5 Annahmefrist
3.5.1 Die Frist zur Annahme des Kaufangebotes des Bestellers beginnt am Tag nach der Absendung des
Kaufangebots durch den Besteller und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf den Tag
der Absendung des Kaufangebotes folgt.
3.5.2 Die Lieferantin hält sich an ihre Angebote für 7 Tage gebunden, es sei denn, es ist ausdrücklich eine
längere Frist im Angebot angegeben oder individuell abgestimmt.
4 Vertragssprache, Kommunikation, persönliche Daten des Bestellers
4.1 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
4.2 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail, wobei es sich teilweise um automatisierte E-Mails
handelt. Telefonische Absprachen müssen per E-Mail bestätigt werden. Der Besteller hat daher
sicherzustellen, dass die innerhalb der Abgabe des Kaufangebotes hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend
ist sowie der Empfang der an den Besteller gerichtete E-Mails sichergestellt ist. Der Besteller hat
insbesondere sicherzustellen, dass der Empfang der E-Mails nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung,
SPAM-Filtern oder Überfüllung des E-Mail-Accounts ausgeschlossen ist.
4.3 Der Besteller ist verpflichtet wahrheitsgemäße persönliche Angaben zu machen. Sofern sich seine Daten
während der Vertragsabwicklung ändern, ist er verpflichtet, die Änderungen unverzüglich der Lieferantin
mitzuteilen. Unterlässt er dies oder gibt er von vorhinein falsche Daten an, so ist die Lieferantin
berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Kosten, die durch Fehlleitung der
Vertragsware aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Adressangabe entstanden sind, hat der
Besteller zu erstatten.
5 Vertragsinhalt, Eigenschaften der Vertragsware
5.1 Die Leistungspflicht der Lieferantin bestimmt sich nach den Angaben im verbindlichen Angebot oder der
Bestellbestätigung und Bestellübersicht der Lieferantin.
5.2 Die Lieferantin übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsware für den subjektiven von dem
Besteller zugrunde gelegten Verwendungszwecks oder über den üblichen Verwendungszweck
hinausgehend, geeignet ist, es sei denn, er wurde der Lieferantin ausdrücklich bekannt gemacht. In Fällen,
in denen die Parteien ausdrückliche Vereinbarungen über die Beschaffenheit der Vertragsware getroffen
und innerhalb des Vertragstextes festgehalten haben, berechtigen geringfügige Abweichungen hiervon
den Besteller nicht zum Rücktritt von dem Vertrag.
5.3 Die Lieferantin räumt der Bestellerin mit Vertragsabschluss keine Garantien ein, es sei denn, dies wird
individuell und in Textform ausdrücklich vereinbart, insbesondere stellen Angaben über
Produkteigenschaften keine Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie dar, wenn sie nicht ausdrücklich
als solche bezeichnet oder individualvertraglich als solche vereinbart werden.
5.4 Änderungen und Irrtümer bezüglich der Vertragsware, die auf Abbildungen und Zeichnungen in
Prospekten, Werbeschriften und Preislisten sowie der darin enthaltenen Daten, z.B. über Form, beruhen,
bleiben vorbehalten; es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5.5 Abbildungen im Onlineshop der Lieferantin dienen der allgemeinen Produktinformation in rein
bildlicher Darstellung. Die Farben der im Internet abgebildeten Produkte können aus verschiedenen
Gründen (Monitoreinstellungen, Qualität der Grafikkarte etc.) vom Original leicht abweichen.
5.6 Die in den Kostenvoranschlägen/Bestellübersichten/Konfiguratoren aufgeführten Zeichnungen dienen
nur zur Anschauung, wie die Vertragsware allgemein gebaut ist. Die Griffhöhe wird nach den Vorgaben
des jeweiligen Herstellers und Beschlagsnormen angebracht. Eine Übertragung von Nutzungs- und
Urheberrechten, Lizenzen etc. findet nicht statt. Sämtliche Rechte an den Zeichnungen sowie Skizzen
verbleiben bei der Lieferantin.
6 Änderungen nach Vertragsschluss
6.1 In Fällen, in denen die Bestellung Fenster mit Sonderformen wie z.B. Rundfenster, Bogenfenster,
Trapezfenster, Segmentbogenfenster, Halbrundfenster und Dreiecksfenster betrifft, kann es aus
technischen Gründen zu nachträglichen Änderungen bei den Fenstermaßen oder/und der Öffnungsart
gegenüber der Bestellübersicht/Kostenvoranschlag kommen. Über diese Änderungen informiert die
Lieferantin den Besteller unverzüglich und übermittelt ihm ein Änderungsangebot in Textform. In diesen
Fällen kann der Besteller entweder das Änderungsangebot annehmen oder ausnahmsweise vom Vertrag
zurücktreten, sofern der Besteller nicht bereit ist, die Änderungen zu akzeptieren.
6.2 Nachträgliche Änderungswünsche seitens des Bestellers können bis zum Beginn der Produktion der
Vertragsware übermittelt werden. Diese werden von der Lieferantin geprüft und ggfs. ein
Änderungsangebot in Textform an den Besteller übermittelt, wenn dies noch umsetzbar ist. Die Änderung
wird erst mit Bestätigung durch den Besteller in Textform wirksam.
7 Kaufpreis, Zahlungsbedingungen
7.1 Kaufpreis
Bei den in dem Onlineshop bzw. in den Angeboten und Bestellbestätigungen der Lieferantin
angegebenen Preisen handelt es sich um Endkundenpreise inklusive der jeweiligen gesetzlichen
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgeschriebenen Umsatzsteuer (im Folgenden: „Kaufpreis“).
Die Preise verstehen sich in Euro, sofern sich aus der an den Besteller gesendeten Auftragsbestätigung
nicht etwas anderes ergibt.
7.2 Verpackung, Fracht und Zollgebühren
Die Kosten, die für die Verpackung, Fracht und mögliche Zollgebühren bei der Lieferantin anfallen,
werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Bei dem Versand per Paket über einen
Versanddienstleister (z.B. DHL) sind die Frachtkosten bereits in der Bestellbestätigung aufgeführt.
Bei Speditionsversand gilt Ziff. 3.3.3.
7.3 Vorkasse
Da die Vertragsware jeweils für den Besteller individuell hergestellt wird, liefert die Lieferantin nur auf
Vorkasse. Erst nach der Zahlungsbestätigung durch PayPal, Kreditkarte oder durch den Eingang des
geschuldeten Rechnungsbetrages auf dem in dem Angebot oder der Bestellbestätigung angegebenen
Konto, wird die Vertragsware hergestellt (Vorkasse). Bei Speditionsversand werden die tatsächlich
angefallenen Frachtkosten nach Versand gesondert in Rechnung gestellt.
7.4 Rechnung
Der Besteller hat sämtliche Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu
prüfen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen seit Zugang in
Textform zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der
Rechnung.
7.5 Zahlungsmodalitäten
7.5.1 Die Zahlung des Kaufpreises kann über Vorkasse, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder über PayPal
erfolgen. Bei Zahlungen mittels Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift wird die Zahlung ebenfalls über Paypal
abgewickelt. Ein Wechsel des Zahlungsmittels nach Abschluss des Vertrages ist ausgeschlossen.
7.5.2 Sofern der Besteller das Bezahl-System „PayPal“ durch Anklicken der im Shopsystem integrierten
Flächen für Zahlung mit „PayPal“ nutzt, wird der Besteller auf die Log-In Seite von PayPal weitergeleitet.
Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Besteller die Zahlung vornehmen. Bei Zahlung über „PayPal“
erhält der Besteller zusätzlich eine Bestätigungs-E-Mail von PayPal.
7.5.3 Sofern der Besteller die Zahlungsoption „Debit- oder Kreditkarte“ wählt, besteht abhängig von dem
jeweiligen Kreditinstitut, bei dem der Besteller Kunde ist, die Möglichkeit, dass der Besteller während
dem Zahlvorgang auf eine Webseite seines Kreditinstitutes weitergeleitet wird, um den
Bezahlungsvorgang erfolgreich abzuschließen. Bei dieser Zahlungsoption können Zusatzkosten
während des Bezahlungsvorgangs anfallen, die nicht von der Lieferantin, sondern von dem jeweiligen
Kreditinstitut in Abrechnung gebracht werden. Auf die Höhe der Zusatzkosten hat die Lieferantin keinen
Einfluss.
7.5.4 In allen anderen Fällen hat die Zahlung auf das im Angebot oder der Bestellbestätigung der Lieferantin
angegebene Geschäftskonto der Lieferantin zu erfolgen, wobei für die Einhaltung der Fälligkeitsfrist das
Eingangsdatum der Gutschrift maßgeblich ist. Der vereinbarte Zahlungsbetrag ist innerhalb von sieben
Tagen ab Eingang der Bestellbestätigung ohne Abzug per Überweisung fällig.
7.6 Zahlungsverzug
Kommt der Besteller mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Lieferantin berechtigt,
gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten und gegenüber
Bestellern, die Unternehmer sind, in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu erheben.
7.7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Lieferantin anerkannt
sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8 Lieferung, Verpackung und Gefahrübergang
8.1 Lieferfrist
8.1.1 Sofern für die jeweilige Vertragsware in dem Onlineshop der Lieferantin eine Lieferzeit angegeben ist,
ist diese maßgeblich.
8.1.2 Anderenfalls gilt die von der Lieferantin und dem Besteller individuell telefonisch oder per E-Mail
mitgeteilte Lieferfrist. Die Lieferung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach
Zahlungseingang.
8.1.3 Die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen sowie die Liefertermine sind ausschließlich unverbindlich,
es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
8.1.4 Die Lieferfrist beginnt an dem Tag nach Zahlungseingang oder nachdem alle vom Besteller zu liefernden
Angaben, ggfs. erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen und Freigaben bzw. Annahme oder
Ablehnung eines Änderungsangebots bei der Lieferantin vorliegen, der spätere Zeitpunkt ist
maßgeblich.
8.1.5 Der Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist schriftlich gegenüber der Lieferantin auffordern, binnen angemessener Frist
zu liefern. Falls die Lieferantin einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine
ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht eingehalten hat oder wenn die
Lieferantin aus einem anderen Grund in Verzug geraten ist, muss der Besteller der Lieferantin eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn die Lieferantin diese Nachfrist
fruchtlos verstreichen lässt, ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche sind gemäß Ziff. 15 ausgeschlossen.
8.2 Verpackung
Die Lieferantin verpackt die Vertragsware tauglich für LKW-Transport unter Plane.
8.3 Abholung durch den Besteller
8.3.1 Soweit vereinbart ist, dass der Besteller die Vertragsware im Werk der Lieferantin abholt, informiert ihn
die Lieferantin per E-Mail oder telefonisch über die Fertigstellung der Vertragsware und vereinbart mit
ihm einen Abholtermin. Der Besteller ist verpflichtet, die Vertragsware am vereinbarten Termin bei der
Niederlassung der Lieferantin, Werkstraße 18, 77815 Bühl (Baden) unter Vorlage der Mitteilung der
Versandbereitschaft abzuholen.
8.3.2 Sofern die Auftragsbestätigung Versandkosten ausweist, sind diese bei Abholung von dem Besteller
nicht zu zahlen; die Versandkosten gelten in diesen Fällen automatisch als storniert.
8.3.3 Wenn der Besteller die Vertragsware nicht spätestens innerhalb von einer Woche ab Mitteilung der
Lieferbereitschaft abnimmt, hat er der Lieferantin bei Einlagerung auf eigenem Gelände beginnend mit
der Mitteilung der Versandbereitschaft der Vertragsware ortsübliche Lagerkosten, anderenfalls die
angefallenen Lagerkosten des Einlagerers zu ersetzen. Der Nachweis eines höheren Schadens und die
gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung,
Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen.
Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass der Lieferantin überhaupt kein oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Lieferung
8.4.1 Wenn die Lieferantin den Transport organisiert, liegt die Auswahl des Versanddienstleisters bzw.
Spediteurs im Ermessen der Lieferantin. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der billigste Anbieter
ausgewählt wird.
8.4.2 Eine Transportversicherung für die zu versendende Vertragsware wird nur auf ausdrückliche Anweisung
des Bestellers von der Lieferantin im Namen und auf Rechnung des Bestellers abgeschlossen. Die
Anweisung des Bestellers eine Transportversicherung abzuschließen, hat bis eine Woche vor dem
vereinbarten Liefertermin zu erfolgen.
8.4.3 Bei Lieferungen an Unternehmer sowie ins Ausland gilt grundsätzlich EXW (Incoterms 2020) ab unserem
Werk in Bühl (Baden), es sei denn, eine andere Lieferklausel ist in Angebot oder Auftragsbestätigung
der Lieferantin ausdrücklich vereinbart. Dies gilt auch, wenn die Lieferantin in diesen Fällen den
Transport für den Besteller organisiert.
8.5 Erfolgloser Zustellungsversuch
8.5.1 Sendet das Transportunternehmen die versandte Vertragsware an die Lieferantin zurück, da eine
Zustellung bei dem Besteller nicht möglich war, hat die Lieferantin einen Anspruch auf Ersatz der
dadurch verursachten Mehrkosten, insbesondere Rücksende- sowie Lagerkosten.
8.5.2 Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung der Vertragsware
geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen
Leistung in Form der Zustellung der Vertragsware verhindert war, es sei denn, die Lieferantin hat dem
Besteller die Zustellung der Vertragsware eine angemessene Zeit (mindestens zwei Werktage) vorher
angekündigt.
8.5.3 Die bei einer Zweitversendung erneut anfallenden Versandkosten der Vertragsware hat der Besteller
im Wege der Vorkasse zuzahlen.
8.6 Teillieferungen
8.6.1 Die Lieferantin ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt, soweit der Besteller ein objektives
Interesse an der Teillieferung hat, die Teillieferung dem Besteller zumutbar ist und dem Besteller
dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht, unberührt hiervon bleibt die Pflicht die Bestellung im
Voraus im Ganzen zu begleichen.
8.6.2 Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunmöglichkeit kann der Besteller nur dann vom gesamten
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit verlangen,
wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
8.6.3 Im Übrigen gelten für Teilverzug und Teilunmöglichkeit die Regelungen der nachstehenden Ziff. 10
entsprechend.
9 Lieferhindernisse, Verzug
9.1 Bei Hindernissen wie z.B. Lenkzeiten der Fahrer oder Verkehrsbedingungen verlängern sich die Lieferoder Leistungsfristen bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der
Behinderung; die Lieferantin wird den Besteller über diese Hindernisse unverzüglich informieren.
9.2 In Fällen, in denen die Vertragsware vorübergehend aus Gründen, die die Lieferantin nicht zu vertreten
hat, nicht verfügbar ist (Nichtverfügbarkeit der Leistung), informiert die Lieferantin den Besteller hierüber
per E-Mail oder Telefon und teilt hierbei dem Besteller den voraussichtlichen neuen Liefertermin der
Verkaufsware mit. Ist die Vertragsware auch zum neuen Liefertermin ebenfalls aus Gründen, die die
Lieferantin nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar, ist diese berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird die Lieferantin erstatten. Als
Fall der Nichtverfügbarkeit der Vertragsware in diesem Sinne gelten insbesondere höhere Gewalt gemäß
Ziff. 11 und darauf beruhender behördlicher Anordnungen, die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch
einen Zulieferer, wenn die Lieferantin ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder sie
noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder die Lieferantin im Einzelfall zur Beschaffung nicht
verpflichtet ist, sowie Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System der Lieferantin, soweit diese
trotz Einhaltung der für angemessene Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten.
10 Verzug
10.1 Verzugseintritt
Für den Eintritt des Verzugs ist eine Mahnung zumindest in Textform mit angemessener Fristsetzung
erforderlich, sofern die Fälligkeit der Zahlung nicht nach dem Kalender bestimmbar ist. Ist die Fälligkeit
nach dem Kalender bestimmbar, kommt der Besteller bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
10.2 Verzugsfolgen
Kommt die Lieferantin mit der Lieferung der bestellten Vertragsware infolge einfacher Fahrlässigkeit in
Verzug, kann der Besteller, soweit er nachweist, dass ihm durch die Verzögerung ein Schaden
entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche von der Lieferantin verlangen, wobei die
Haftung für den Schadensersatz wegen der Lieferverzögerung für jede vollendete Woche des Verzugs
auf 0,5% des Preises der verspäteten Liefergegenstände netto, maximal jedoch auf 5% des Preises der
verspäteten Liefergegenstände netto, begrenzt ist. Macht der Besteller in den genannten Fällen
Schadensersatz statt der Lieferung geltend, ist dieser Schadensersatzanspruch auf 15% des Preises der
verspäteten Liefergegenstände netto der Höhe nach begrenzt. Den Parteien bleibt der Nachweis eines
höheren bzw. wesentlich geringeren tatsächlichen Schadens unbenommen Die Haftungsbegrenzungen
nach den vorstehenden Sätzen 1 und 2 gelten nicht bei einem Verzug infolge Vorsatzes oder groben
Verschuldens, ferner nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem
Fixgeschäft, d.h. bei einem Geschäft, bei dem das Geschäft mit der Einhaltung der fest bestimmten
Leistungszeit stehen oder fallen soll.
10.3 Haftungsbeschränkungen
Es gelten die Haftungsbeschränkungen gem. der nachstehenden Ziff. 15
10.4 Weitergehende Rechte
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien, insbesondere bei einem Ausschluss
der Leistungspflicht (z.B. aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder
Nacherfüllung) unberührt. Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die Lieferantin nicht aus.
11 Höhere Gewalt
11.1 „Höhere Gewalt“ liegt vor, wenn das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes eine Vertragspartei
daran hindert, eine Vertragspflicht zu erfüllen, wenn und soweit die von der Behinderung betroffene
Vertragspartei (nachfolgend „betroffene Partei“) nachweist,
(a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und
(b) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht
hätten vermieden oder überwunden werden können.
Als Hindernis im Sinne von lit. (a) gelten u.a. Kriege, Bürgerkriege, Aufstände, Terrorakte, Piraterie,
Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen, Lieferengpässe, behördliche
Maßnahmen und Anordnungen, Enteignungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Feuer sowie
darauf beruhende behördliche Anordnungen, es sei denn, die nicht betroffene Partei beweist das
Gegenteil.
11.2 Erfüllt eine betroffene Vertragspartei ihre Vertragspflicht aufgrund des Versäumnisses eines Dritten, den
sie mit der Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat (einschließlich
Vorlieferanten), nicht, so kann sich die betroffene Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit
berufen, als die Voraussetzungen nach Ziff. 11.1 sowohl für die betroffene Vertragspartei als auch für den
Dritten gegeben sind.
11.3 Soweit Ziff. 11.1 oder 11.2 erfüllt ist, ist die betroffene Vertragspartei von der Vertragspflicht und von
einer etwaigen Haftung wegen ihrer Verletzung ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Unfähigkeit
zur Leistung verursacht, und in dem Umfang, in dem das Hindernis die Leistung verhindert, befreit,
vorausgesetzt, dass sie der anderen Vertragspartei unverzüglich von dem Fall der höheren Gewalt
mitteilt. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung erst von dem Zeitpunkt an
wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Vertragspartei zugeht. Die nicht betroffene Vertragspartei
kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, falls zutreffend, ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aussetzen.
Sofern von den Vertragsparteien eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, ruht diese für die Dauer
der höheren Gewalt. Nach Ende der höheren Gewalt legen die Vertragsparteien unter Beibehaltung der
bei Vertragsschluss festgehaltenen verbindlichen Lieferfrist den neuen verbindlichen Liefertermin fest.
11.4 Ist die Wirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses nur vorübergehend, so gilt Ziff. 11.3
nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Erfüllung der Vertragspflicht durch die betroffene
Vertragspartei verhindert. Die betroffene Vertragspartei muss die andere Vertragspartei
benachrichtigen, sobald das betreffende Hindernis nicht mehr besteht.
11.5 Die betroffene Vertragspartei ist verpflichtet, die höhere Gewalt soweit wie möglich zu beheben und in
ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. Die Vertragsparteien sind berechtigt, vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als 8 Wochen seit dem
vereinbarten Lieferdatum andauert. Die Rücktrittserklärung hat in Textform zu erfolgen.
12 Widerrufsrecht für Verbraucher
12.1 Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nicht in Fällen, in denen sich
der Vertrag auf zu konfigurierende Vertragsware bezieht. Von dem Ausschluss des Widerrufsrechtes ist
insbesondere individuell, den Wünschen des Bestellers entsprechend hergestellte Vertragsware umfasst.
12.2 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Vertragsware nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit
untrennbar mit anderen Gütern vermischt oder derart eingebaut wurde, dass sie nicht mehr ohne
Beschädigung von den anderen Gütern trennbar ist.
12.3 Bestehen eines Widerrufsrechts
Sofern kein Fall gemäß Ziff. 12.1. oder 12.2. vorliegt, steht dem Besteller ein Widerrufsrecht zu.
12.4 Ausübung Widerrufsrecht
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, hat der Besteller mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, telefonisch oder per E-Mail) die Lieferantin über seinen Entschluss, den Vertrag zu
widerrufen, zu informieren. Die Erklärung des Widerrufsrechts ist entweder schriftlich an Itsline
Deutscher Fenstershop GmbH, Werkstraße 18, 77815 Bühl (Baden), per E-Mail an info@deutscherfenstershop.de, per Fax unter +49 7221 3022-301 oder telefonisch an +49 7221 3022-300 zu richten.
Der Besteller kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, die Verwendung des
beigefügten Muster-Widerrufsformular ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung des
Widerrufsrechts reicht es aus, dass der Besteller die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
12.5 Widerrufsfrist
Der Besteller hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht
Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. In Fällen, in denen die Bestellung aus Teillieferungen
besteht, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Besteller persönlich oder ein von ihm
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Vertragsware in Besitz genommen. hat.
12.6 Folgen des Widerrufs
12.6.1 Wenn der Besteller den Vertrag widerrufen hat, hat die Lieferantin dem Besteller alle Zahlungen, die
sie von dem Besteller erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Besteller eine andere Art der Lieferung, als die von der
Lieferantin angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen
14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages durch den Besteller
bei der Lieferantin eingegangen ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung verwendet die Lieferantin
dasselbe Zahlungsmittel, das der Besteller bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei
denn, mit dem Besteller wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem
Besteller wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Lieferantin kann die Rückzahlung
verweigern, bis sie die Vertragsware wieder zurückerhalten hat oder bis der Besteller den Nachweis
erbracht hat, dass er die Vertragsware zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
12.6.2 Der Besteller hat die Vertragsware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem er die Lieferantin über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat,
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Besteller die Vertragsware vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Besteller hat die Kosten einer Rücksendung zu tragen,
sofern die Vertragsware versandfähig ist. Sofern die Vertragsware an den Ort des Bestellers geliefert
wurde und die Vertragsware nicht versandfähig ist, holt die Lieferantin die widerrufene Vertragsware
an dem Ort des Bestellers ab, wobei die Bestellerin in diesem Fall die Kosten des Rückversandes nicht
zu tragen hat. Der Besteller muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
12.6.3 Macht der Besteller von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die Lieferantin dem Besteller
unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
12.7 Widerrufsformular
In Fällen, in denen das Widerrufsrecht nicht gemäß vorstehend 12.1 oder 12.2 ausgeschlossen ist, kann der
Besteller für seinen Widerspruch folgendes Formular verwenden:
An
Itsline Deutscher Fenstershop GmbH
Werkstraße 18
77815 Brühl
Deutschland
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Vertragsware (*)
__________________________________________________________________________
Bestellt am (*) __________________ / erhalten am (*) ______________________________
Name des/der Besteller(s) _____________________________________________________
Anschrift des/der Besteller(s) ___________________________________________________
Unterschrift des/der Besteller(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________
Datum: ________________________
(*) Unzutreffendes streichen
13 Eigentums- und Gefahrübergang
13.1 Gefahrübergang
13.1.1 Grundsätzlich geht die Gefahr mit der Übergabe der Vertragsware an die Transportperson auf den
Besteller über. Soweit eine Lieferklausel gem. der Incoterms ausdrücklich vereinbart ist (Ziff. 8.4.3),
richtet sich der Gefahrübergang nach der Incoterms-Klausel.
13.1.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht die Gefahr ab dem Tag der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Besteller über; jedoch ist die Lieferantin verpflichtet, auf Wunsch und
Kosten des Bestellers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Die Zahlungsverpflichtungen
des Bestellers bleiben hiervon unberührt.
13.2 Eigentumsübergang
Das Eigentum geht mit Übergabe der Vertragsware an die Transportperson auf den Besteller über.
14 Gewährleistung
14.1 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten eines Unternehmers
14.1.1 In Fällen, in denen der Besteller ein Unternehmer ist, setzen die Mängelansprüche des Bestellers
voraus, dass dieser seiner gesetzlichen Rügeobliegenheit nach Maßgabe dieser Ziff. 14.1
nachgekommen ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist die Haftung der Lieferantin für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
14.1.2 In dem vorgenannten Fall gemäß Ziff. 14.1.1. ist der Besteller verpflichtet, die übersandte Vertragsware
bei Eingang auf ihre Vollzähligkeit und äußerliche Unversehrtheit hin zu überprüfen. Eventuelle
Transportmängel hat der Unternehmer sich vom Transporteur bestätigen zu lassen.
14.1.3 Offene Mängel sind in den vorgenannten Fällen gemäß Ziff. 14.1.2. innerhalb von 7 Werktagen (Samstag
ist kein Werktag) nach Erhalt der Vertragsware in Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail) mitzuteilen.
Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel (sog. versteckte Mängel) sind innerhalb der gleichen
Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen.
14.2 Mangelhafte Vertragsware
14.2.1 Soweit ein Mangel der Kaufsache bei Gefahrübergang vorliegt, ist die Lieferantin nach ihrer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer mangelfreien
Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Die Nacherfüllung beinhaltet nicht den Aus- und/oder Einbau der
Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung ist die Lieferantin verpflichtet, alle zum Zwecke der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
14.2.2 Ist die Lieferantin zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder schlägt die
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller, sofern weitere
Nacherfüllungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.
14.2.3 Beanstandungen von Teilleistungen berechtigen nicht zur Ablehnung der restlichen Leistungen, es sei
denn, der Besteller ist wegen der mangelhaften Teilleistung zum Rücktritt vom gesamten Vertrag
berechtigt.
14.2.4 Der Besteller hat der Lieferantin die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der
Ersatzlieferung hat der Besteller der Lieferantin die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen
Vorschriften zurückzugeben.
14.2.5 Wird die Ware an einen Fachhändler geliefert und von diesem installiert, trifft den Händler die
Verpflichtung für die sachgerechte Installation und Wartung. Außerdem muss er den Endabnehmer
darauf hinweisen, dass die Geräte nur bestimmungsgemäß und der Gebrauchsanweisung entsprechend
verwendet werden.
14.2.6 Die Haftung für Mängel der Montageleistung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
14.2.7 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten
oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.
14.2.8 Soweit der Besteller die Lieferantin wegen Mängeln auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, haftet die
Lieferantin nur im Rahmen der nachstehenden Ziff. 15.
15 Haftung
15.1 Grundsatz
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Lieferantin bei einer Verletzung von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Haftungsumfang
15.2.1 Die Lieferantin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Lieferantin oder auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und
bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz und im Falle der Garantiehaftung.
15.2.2 Die Lieferantin haftet für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von der Lieferantin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In Fall von grober
Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden.
15.2.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Lieferantin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach
gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) für Schäden aus der nicht
unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur für den im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Eine wesentliche
Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertraut hat und regelmäßig vertrauen darf und
bei deren schuldhafte Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
15.2.4 In keinem Fall ersetzt die Lieferantin dem Besteller entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte
Schäden.
15.2.5 In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Bestellers ausgeschlossen.
15.2.6 Die sich aus dieser Ziff. 15 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen
durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Lieferantin nach gesetzlichen Vorschriften
zu vertreten hat.
16 Verjährung
16.1.1 Beim Verbrauchsgüterkauf, beim Lieferantenregress in der Lieferkette eines Verbrauchsgüterkaufs, bei
gesetzlich vorgeschriebener verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Garantiehaftung, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
16.1.2 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von Seiten der Lieferantin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
der gesetzlichen Vertreterin der Lieferantin oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bei sonstigen Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lieferantin oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Lieferantin beruhen, sowie bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten aus dem jeweiligen Vertrag durch die
Lieferantin oder der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Lieferantin beruhen, gilt
ebenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
16.1.3 In allen übrigen Fällen beträgt die Verjährungsfrist bei Sachmangelhaftung ein Jahr ab Gefahrübergang.
17 Subunternehmer, Unterauftragnehmer
Die Lieferantin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer oder
Unterauftragnehmer einzusetzen.
18 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
18.1 Anwendbares Recht
18.1.1 Für diese AGB sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).
18.1.2 Soweit der Besteller Verbraucher ist und sein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der Lieferort in der EU
sind, bleiben zwingende Bestimmungen der Rechtsordnung des Staates, in dem der Besteller seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie gesetzliche Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur
Anwendbarkeit zwingender Vorschriften unberührt.
18.2 Erfüllungsort, Zahlungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist die Niederlassung der Lieferantin in der Werkstraße 18, 77815
Bühl (Baden). Zahlungsort ist der Geschäftssitz in der Stadelhoferstr. 14, 76530 Baden-Baden,
Deutschland.
18.3 Gerichtsstand
Soweit der Besteller Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bzw. Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz der Lieferantin
zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Die Lieferantin ist auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
18.4 Außergerichtliche Streitbeilegung bei Verbrauchern
Die Lieferantin ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Kundenschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.5 Datenschutz
18.5.1 Die Lieferantin wird die personenbezogenen Daten des Bestellers und seiner Mitarbeiter nach Maßgabe
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erheben,
speichern, nutzen und verarbeiten, soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist.
Gegenstand der Datenverarbeitung sind insbesondere persönliche Daten wie Name, Anschrift, E-MailAdresse und Telefonnummer, Details zum Vertrag (z. B. Art des Vertrages, Vertragstext, Dauer und Art
der Kundenbeziehung) und Zahlungsdaten wie z. B. Bankverbindung, Kreditkartendaten und
Zahlungshistorie.
18.5.2 Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DSGVO zur Erfüllung eines
Vertrags oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Die Bereitstellung der personenbezogenen
Daten ist den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung eines Vertrages erforderlich.
18.5.3 Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des
Vertrags oder der vorvertraglichen Maßnahmen notwendig ist. Dies kann bspw. Banken,
Kreditkartenunternehmen oder Lieferdienste betreffen.
18.5.4 Die Lieferantin wird die personenbezogenen Daten des Bestellers und seiner Mitarbeiter solange
verarbeiten, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und anschließend löschen, soweit nicht
längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, oder soweit eine längere Speicherung zur
Wahrnehmung oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Die buchhalterischen und
steuerlichen Aufbewahrungsfristen betragen i. d. R. zehn Jahre. Die Fristen zur Erhaltung von
Beweismitteln im Zusammenhang mit der Ausübung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen richten sich
nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften gemäß den §§ 195 ff. des Bürgerliches Gesetzbuches
(BGB). Diese können bis zu maximal 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß
§ 195 BGB drei Jahre beträgt.
18.5.5 Dem Besteller stehen die Betroffenenrechte aus Art. 15-21 DSGVO zu (Recht auf Auskunft, Recht auf
Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf
Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht). Zudem hat der Besteller gemäß Art. 77 DSGVO das Recht
auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die
Verarbeitung der ihm betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
18.5.6 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Lieferantin unter
https://deutscher-fenstershop.de/datenschutzerklaerung zu finden.
18.6 Salvatorische Klausel
18.6.1 Der Vertrag zwischen den Vertragsparteien bleibt auch dann wirksam, wenn einzelne Bestimmungen
sich als nichtig oder unwirksam erweisen sollten. Soweit dies für eine der Vertragsparteien eine
unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
18.6.2 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, vereinbaren die Vertragsparteien zur
Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen, welche die Vertragsparteien nach
den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn
sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Baden-Baden, den 10. Juli 2025